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   VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 604/07   

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VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 604/07 (https://dejure.org/2008,36141)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10.04.2008 - 20 A 604/07 (https://dejure.org/2008,36141)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10. April 2008 - 20 A 604/07 (https://dejure.org/2008,36141)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf eines einem togoischen Staatsangehörigen gewährten Abschiebungsschutzes; Anerkennung als Asylberechtigter wegen politischer Unruhen in Togo; Voraussetzungen des Widerrufs von Asylanerkennungen und Flüchtlingsanerkennungen; Beurteilung der Menschenrechtslage in ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Osnabrück, 20.11.2007 - 5 A 209/07

    Togo, Oppositionelle, Regimegegner, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab,

    Auszug aus VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 604/07
    Für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit wird es nach alledem erforderlich sein, den eingeleiteten Demokratisierungsprozess in Togo noch über einen gewissen Zeitraum von wohl ein bis zwei Jahren zu beobachten (ebenso VG Osnabrück, Urt. v. 20.11.2007, 5 A 209/07).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 604/07
    Dieser Maßstab - und nicht der der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 18.07.2006, AuAS 2006, 246) - gilt auch in Fällen, in denen Asylbewerber als nicht "vorverfolgt" ausgereist aber nach dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit insbesondere wegen exilpolitischer Aktivitäten oder einer Asylantragstellung als gefährdet angesehen wurden.
  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

    Auszug aus VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 604/07
    Nur wenn das Bundesamt die Anerkennung von sich aus ausgesprochen hat, kommt es im Widerrufsverfahren darauf an, ob sich die für die Beurteilung der Verfolgungslage maßgeblichen Verhältnisse nach Ergehen des bestandskräftigen Anerkennungsbescheids erheblich geändert haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.05.2003, BVerwGE 118, 174).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 23.07

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge

    Auszug aus VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 604/07
    Offen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich die - im hier interessierenden Zusammenhang nicht relevante - Frage, ob dieser Maßstab unter Berücksichtigung von Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG auch in einer Situation gilt, in der die bisherigen Umstände, aufgrund derer der Betreffende als Flüchtling anerkannt worden ist, entfallen sind und nun neue, andersartige verfolgungsbegründende Umstände geltend gemacht werden (BVerwG, Beschl. v. 7.02.2008, 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07, Vorlagenfrage 3).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 604/07
    Unerheblich ist, ob die Asylanerkennung oder die Flüchtlingszuerkennung rechtmäßig oder von Anfang an rechtswidrig war (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.2004, NVwZ 2005, 89).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 604/07
    Lassen sich aber ernsthafte Bedenken nicht ausräumen, so wirken sie sich nach diesen Maßstäben zu seinen Gunsten aus (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 18.02.1997, NVwZ 1997, 1134).
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 38.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von Irakern

    Auszug aus VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 604/07
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, in dem das Bundesamt wegen illegaler Ausreise aus dem Heimatland und Stellung eines Asylantrags in Deutschland die Feststellung getroffen hatte, die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG lägen vor, im Rahmen des nachfolgenden Widerrufsverfahrens nach § 73 Abs. 1 AsylVfG gefordert, dass eine erneute Gefährdung auf absehbare Zeit "mit hinreichender Sicherheit" ausgeschlossen sein müsse (Urt. v. 20.03.2007, 1 C 38/06, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff AufenthG Nr. 27; ebenso VG Oldenburg, Urt. v. 4.10.2007, 5 A 4386/06, in [...]).
  • VG Stuttgart, 26.11.2007 - A 11 K 5117/07

    Menschenrechtslage in der Türkei; politische Verfolgung von HADEP/DEHAP/DTP

    Auszug aus VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 604/07
    Denn die Aufhebung der Widerrufsentscheidung lässt die negative Feststellung des Bundesamts zu § 60 AufenthG gegenstandslos werden (vgl. VG Stuttgart, 26.11.2007, A 11 K 5117/07, in: [...]).
  • VG Oldenburg, 04.10.2007 - 5 A 4386/06

    Abschiebung; Asyl; Asylanerkennung; exilpolitische Betätigung; exilpolitische

    Auszug aus VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 604/07
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, in dem das Bundesamt wegen illegaler Ausreise aus dem Heimatland und Stellung eines Asylantrags in Deutschland die Feststellung getroffen hatte, die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG lägen vor, im Rahmen des nachfolgenden Widerrufsverfahrens nach § 73 Abs. 1 AsylVfG gefordert, dass eine erneute Gefährdung auf absehbare Zeit "mit hinreichender Sicherheit" ausgeschlossen sein müsse (Urt. v. 20.03.2007, 1 C 38/06, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff AufenthG Nr. 27; ebenso VG Oldenburg, Urt. v. 4.10.2007, 5 A 4386/06, in [...]).
  • VG Gelsenkirchen, 09.01.2008 - 10a K 2487/02

    Togo, Journalisten, Oppositionelle, Regimegegner, Pressefreiheit, Situation bei

    Auszug aus VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 604/07
    Diese Sachlage rechtfertigt es regelmäßig, togoischen Staatsangehörigen, die nicht als "vorverfolgt" gelten, wegen des dann anzuwendenden Maßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eine Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung zu versagen (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 20.11.2007, 5 A 1445/04 As; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 9.01.2008, 10a K 2487/02.A; a.A. VG Oldenburg, Urt. v. 19.11.2007, 7 A 3486/04: auch ein Vorverfolgter, der 1990 vor dem Zugriff von Milizen fliehen musste, ist hinreichend sicher), auch wenn davon auszugehen ist, dass politische Aktivitäten von Togoern und togoischen Exilorganisationen in Deutschland von togoischen Regierungskreisen beobachtet werden (Auswärtiges Amt, Lagebericht v. 23.02.06, S. 14).
  • VG Oldenburg, 19.11.2007 - 7 A 3486/04

    Togo, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungssicherheit,

  • VG Schwerin, 20.11.2007 - 5 A 1445/04
  • VGH Bayern, 21.12.2005 - 13a ZB 05.31162
  • VG Hannover, 10.12.2008 - 4 A 5725/08

    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter

    Das erkennende Gericht sieht (ebenso wie das VG Hamburg, Urteil vom 18.04.2008 - 20 A 604/07 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des VG Hamburg) keinen Anlass, von diesem vom Bundesverwaltungsgericht auf Nachtfluchtgründe erstreckten Maßstab abzuweichen.

    Danach kann für die Republik Togo noch keine hinreichende Stabilisierung angenommen werden (vgl. ebenso VG Hamburg, Urteil vom 18.04.2008, a. a. O.; VG Osnabrück, Urteil vom 2.11.2007 - 5A 209/07 - VG Neustadt, Urteil vom 27.03.2008 - 2 K 1329/07 -, http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2007/M-9/13512.pdf).

    Der UNHCR sieht - ebenso wie das erkennende Gericht - ,,bisher keine ausreichende Faktenbasis" und verweist ausdrücklich mit seiner Stellungnahme vom 07.04.2008 (zitiert aus dem Urteil des VG Hamburg vom 18.04.2008, a. a. O.) auf die Schlussfolgerungen aus dem Bericht vom 07.08.2006 (Gleiches ergibt aus dem Bericht der schweizerischen Flüchtlingshilfe, a. a. O., S. 7).

    Für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit wird es nach alledem erforderlich sein, den eingeleiteten Demokratisierungsprozess in Togo noch über einen gewissen Zeitraum von wohl ein bis zwei Jahren zu beobachten (ebenso VG Osnabrück, Urteil vom 20.11.2007, a. a. O.; VG Hamburg, Urteil vom 18.04.2008, a. a. O.).

  • VG Hannover, 03.12.2008 - 4 A 3995/08

    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter

    Das erkennende Gericht sieht (ebenso wie das VG Hamburg, Urteil vom 18.04.2008 - 20 A 604/07 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des VG Hamburg) keinen Anlass, von diesem vom Bundesverwaltungsgericht auf Nachtfluchtgründe erstreckten Maßstab abzuweichen.

    Danach kann für die Republik Togo noch keine hinreichende Stabilisierung angenommen werden (vgl. ebenso VG Hamburg, Urteil vom 18.04.2008, a. a. O.; VG Osnabrück, Urteil vom 2.11.2007 - 5A 209/07 - VG Neustadt, Urteil vom 27.03.2008 - 2 K 1329/07 -, http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2007/M-9/13512.pdf).

    Der UNHCR sieht - ebenso wie das erkennende Gericht - ,,bisher keine ausreichende Faktenbasis" und verweist ausdrücklich mit seiner Stellungnahme vom 07.04.2008 (zitiert aus dem Urteil des VG Hamburg vom 18.04.2008, a. a. O.) auf die Schlussfolgerungen aus dem Bericht vom 07.08.2006 (Gleiches ergibt aus dem Bericht der schweizerischen Flüchtlingshilfe, a. a. O., S. 7).

    Für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit wird es nach alledem erforderlich sein, den eingeleiteten Demokratisierungsprozess in Togo noch über einen gewissen Zeitraum von wohl ein bis zwei Jahren zu beobachten (ebenso VG Osnabrück, Urteil vom 20.11.2007, a. a. O.; VG Hamburg, Urteil vom 18.04.2008, a. a. O.).

  • VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07

    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter

    Das erkennende Gericht sieht (ebenso wie das VG Hamburg, Urteil vom 18.04.2008 - 20 A 604/07 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des VG Hamburg) keinen Anlass, von diesem vom Bundesverwaltungsgericht auf Nachtfluchtgründe erstreckten Maßstab abzuweichen.

    Solange die landesweite Versöhnung nicht fest verankert und ein echter Landesfrieden wiederhergestellt ist, sind die eingetretenen politischen Änderungen möglicherweise nicht von Dauer." Danach kann für die Republik Togo noch keine hinreichende Stabilisierung angenommen werden (vgl. ebenso VG Hamburg, Urteil vom 18.04.2008, a. a. O.; VG Osnabrück, Urteil vom 2.11.2007 - 5A 209/07 -).

    Der UNHCR sieht - ebenso wie das erkennende Gericht - ,,bisher keine ausreichende Faktenbasis" und verweist ausdrücklich mit seiner Stellungnahme vom 07.04.2008 (zitiert aus dem Urteil des VG Hamburg vom 18.04.2008, a. a. O.) auf die Schlussfolgerungen aus dem Bericht vom 07.08.2006 (Gleiches ergibt aus dem Bericht der schweizerischen Flüchtlingshilfe, a. a. O., S. 7).

    Für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit wird es nach alledem erforderlich sein, den eingeleiteten Demokratisierungsprozess in Togo noch über einen gewissen Zeitraum von wohl ein bis zwei Jahren zu beobachten (ebenso VG Osnabrück, Urteil vom 20.11.2007, a. a. O.; VG Hamburg, Urteil vom 18.04.2008, a. a. O.).

  • VG Hamburg, 24.04.2008 - 10 A 382/07

    Abschiebungsschutz nach Änderung der politischen Lage in Afghanistan

    Dabei ist nach Art. 11 Abs. 2 RL zu untersuchen, ob die Veränderung der Umstände erheblich und nicht nur vorübergehend ist, so dass die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann (vgl. zum Ganzen VG Hamburg, Urteil vom 22.03.2007 - 15 A 1150/03 -, juris; Urteil vom 10.04.2008 - 20 A 604/07 -, n.v.; BVerwG, Vorlagebeschlüsse vom 07.02.2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07 -).
  • VG Schwerin, 02.09.2008 - 5 A 603/08

    Togo: erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung in den maßgeblichen

    Aufgrund dieser Erkenntnislage geht das Gericht davon aus, dass die erforderliche nachträgliche erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse vorliegt (ebenso: VG Osnabrück, Urt. v. 25.03.2008 - 5 A 23/08 - VG München, Urt. v. 13.03.2008 - M 25 K 07.50993 - VG Minden, Urt. v. 11.03.2008 - 10 K 208/08.A - VG Düsseldorf, Urt. v. 12.12.2007 - 12 K 4367/07.A -) und folgt ausdrücklich nicht der anderslautenden Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg (vgl. Urt. v. 10.04.2008 - 20 A 604/07 - ebenso: VG Neustadt an der Weinstraße, Urt. v. 27.03.2008 - 2 K 1329/07.NW - VG Hannover, Urt. v. 05.05.2008 - 4 A 3445/07 - VG Freiburg, Urt. v. 26.06.2008 - A 1 K 2160/07 -).
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